Im Bewusstsein ihrer Verantwortung für den Planeten Erde und seiner Be­woh­­ner, von dem Willen beseelt, den Frieden auf der Welt zu sichern, haben  sich die unterzeichneten 195 Nationalstaaten kraft ihrer verfassungs­gebenden Gewalt diese demokratische, rechtsstaatliche, föderale Verfassung gegeben und in freier Selbstbestimmung auf der Basis von Freiheit, Einheit und Brü­der­lichkeit den Zusammenschluss aller Staaten zu einer Vereinigten Mensch­heit beschlossen. Damit gilt diese Verfassung für die gesamte Bevöl­kerung der Erde. Sie ersetzt die Charta der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1945.

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

 Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nieder­sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.